Rechtlicher Hinweis / Disclaimer
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Wir haben das Informationsangebot von Roland Liebscher-Bracht und Dr. Petra Bracht sorgfältig geprüft. Nach bestem Wissen und Gewissen stellen wir dir hiermit Rolands und Petras Erkenntnisse und Erfahrungen aus über 30 Jahren Entwicklung und Anwendung der Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht zur Verfügung. Dennoch müssen wir dich auf folgende rechtliche Hinweise aufmerksam machen:
Das Informationsangebot von Liebscher & Bracht dient ausschliesslich deiner Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt.
Die von uns zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen verwendet werden. Die Inhalte dienen ausschliesslich der Hilfe zur Selbsthilfe bei Wohlbefindlichkeitsstörungen. Eine Behandlung von Krankheiten im medizinischen Sinne findet nicht statt.
Wir weisen ausserdem ausdrücklich darauf hin, dass wir mit unseren Inhalten keine Erfolgszusagen machen. Wenn unsere Inhalte fälschlicherweise den Eindruck erwecken sollten, dass ein Erfolg zu erwarten ist, weisen wir dich ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht der Fall ist.
Eine Terminvereinbarung ist verbindlich
Es ist schön, dass du dich für unser Gesundheitszentrum entschieden hast. Deine Terminreservierung (telefonisch, online oder per E-Mail) ist verbindlich. Solltest du verhindert sein einen vereinbarten Termin einzuhalten bitten wir dich, spätestens 24 Stunden vor der geplanten Behandlung um Abmeldung (beim 1. Termin 48 Stunden vorher). Andernfalls gilt dein Termin als wahrgenommen und wird – ohne Inanspruchnahme einer Behandlung – in Rechnung gestellt. Wir arbeiten nur nach Termin und haben somit keine Sprechstunde, bei der die Patienten ohne vorherige Absprache vorbeikommen, wie dies der Fall bei vielen Ärzten ist. Diese können einfach den nächsten wartenden Patienten vorziehen.Im Vorfeld entscheiden sich unsere Patienten für einen Termin, der in manchen Fällen bis zu 90 Minuten vereinnahmt.Das heisst, wenn du nicht erscheinst, können wir diese Zeit nicht effektiv nutzen und es entstehen uns hohe, nicht abgedeckte Betriebs- und Personalkosten.Aufgrund dessen stellen wir eine sogenannte Ausfallgebühr in Rechnung, die mit den Kosten der entfallenen Sitzung ähnlich ist.
Ich bin an Corona erkrankt oder wurde von Amts wegen unter Quarantäne gestellt. Muss ich hier auch die Ausfallgebühr zahlen?Ja, auch hier kommt das “Allgemeine Lebensrisiko” zum Tragen. Hier können wir den Zutritt zu den Praxisräumen leider nicht gestatten, was dem Schutz unserer Patienten und dem Schutz der Therapeuten dient. Auch hier fällt die Ausfallgebühr an und im Voraus gezahlte, vergünstigte Termine verfallen ersatzlos.Natürlich ist dies ärgerlich und du kannst nichts dafür, dennoch ist dies von dir “zu vertreten”, wie man in der Juristensprache sagt.
Eine Terminvereinbarung ist verbindlich
Es ist schön, dass du dich für unser Gesundheitszentrum entschieden hast. Deine Terminreservierung (telefonisch, online oder per E-Mail) ist verbindlich. Solltest du verhindert sein einen vereinbarten Termin einzuhalten bitten wir dich, spätestens 24 Stunden vor der geplanten Behandlung um Abmeldung (beim 1. Termin 48 Stunden vorher). Andernfalls gilt dein Termin als wahrgenommen und wird – ohne Inanspruchnahme einer Behandlung – in Rechnung gestellt. Wir arbeiten nur nach Termin und haben somit keine Sprechstunde, bei der die Patienten ohne vorherige Absprache vorbeikommen, wie dies der Fall bei vielen Ärzten ist. Diese können einfach den nächsten wartenden Patienten vorziehen.Im Vorfeld entscheiden sich unsere Patienten für einen Termin, der in manchen Fällen bis zu 90 Minuten vereinnahmt.Das heisst, wenn du nicht erscheinst, können wir diese Zeit nicht effektiv nutzen und es entstehen uns hohe, nicht abgedeckte Betriebs- und Personalkosten.Aufgrund dessen stellen wir eine sogenannte Ausfallgebühr in Rechnung, die mit den Kosten der entfallenen Sitzung ähnlich ist.
Ich bin an Corona erkrankt oder wurde von Amts wegen unter Quarantäne gestellt. Muss ich hier auch die Ausfallgebühr zahlen?Ja, auch hier kommt das “Allgemeine Lebensrisiko” zum Tragen. Hier können wir den Zutritt zu den Praxisräumen leider nicht gestatten, was dem Schutz unserer Patienten und dem Schutz der Therapeuten dient. Auch hier fällt die Ausfallgebühr an und im Voraus gezahlte, vergünstigte Termine verfallen ersatzlos.Natürlich ist dies ärgerlich und du kannst nichts dafür, dennoch ist dies von dir “zu vertreten”, wie man in der Juristensprache sagt.